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FAQ Unternehmen und Vereine
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um Mitglied der Genossenschaft zu werden?
Unternehmen und Vereine zahlen ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 500 Euro. Das Eintrittsgeld wird dabei ausschließlich für die Verwaltungskosten der Fördergenossenschaft genutzt. Ein Zusammenschluss von Unternehmen und/oder Vereinen zur Verringerung des Eintrittsgeldes ist dabei nicht möglich. Zudem müssen Unternehmen und Vereine Personen mindestens 40 Anteile erwerben — das gleicht einem Wert von 10.000 Euro.
Sind die Anteile an das Unternehmen oder an eine bestimmte Person im Unternehmen/Verein gekoppelt?
Die zu erwerbenden Anteile der Genossenschaft sind ausschließlich an das Unternehmen oder den Verein gebunden, nicht an einzelne Personen.
Was passiert mit erworbenen Anteilen, wenn sich das Unternehmen oder der Verein auflöst?
Wird ein Unternehmen oder ein Verein aufgelöst, endet die Mitgliedschaft mit dem Abschluss des Geschäftsjahres, in dem die Auflösung oder das Erlöschen wirksam geworden ist. Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge wird die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres durch den Gesamtrechtsnachfolger fortgesetzt (Sonderkündigungsrecht).
Gibt es für Unternehmen und Vereine andere Möglichkeiten, seine Anteile früher als 5 Jahre zu veräußern?
Unternehmen und Vereine haben die Möglichkeit Anteile zuvor zu veräußern, wenn das Sonderkündigungsrecht durch eine eintretende Zahlungsunfähigkeit oder einen Insolvenzantrag greift.
Wieso ist das Eintrittsgeld für Unternehmen und Vereine höher als für natürliche Personen?
Das Eintrittsgeld für Unternehmen und Vereine beträgt einmalig 500 Euro, das für natürliche Personen 75 Euro. Der höhere Preis begründet sich durch den größeren operativen Aufwand, der bei der Anteilserwerbung durch Unternehmen und Vereine entsteht.
Können Unternehmen und Vereine sich zusammenschließen, um die Eintrittsgebühr zu reduzieren?
Ein Zusammenschluss von Unternehmen und Vereinen ist dafür nicht möglich.
Wie können Unternehmen und Vereine Gebrauch von ihrem Stimmrecht machen?
Unternehmen und Vereine üben ihr Stimmrecht durch den gesetzlichen Vertreter bzw. zur Vertretung ermächtigte Gesellschafter aus und haben wie natürliche Personen eine Stimme.
Was sind die Vorteile für Unternehmen und Vereine, Genossenschaftsanteile zu erwerben?
Wer bis zum 19.04.2025 Anteile an der Fördergenossenschaft und damit am königsblauen Stadion sichert, gestaltet so nicht nur die Zukunft des Vereins mit: Alle Anteilszeichner können sich auf exklusive Mehrwerte freuen, die es ohne Mitgliedschaft in der Auf Schalke eG nirgendwo zu kaufen gibt.
Ab 40 Anteilen:
- Hochwertige Unternehmensurkunde
- Platzierung des Logos auf dem Förderturm-Denkmal
- Zugang zum Stadion über einen gesonderten Genossenschafts-Eingang
- Mitgliedschaft im Business Kreisel auf Schalke
Wie läuft der Zeichnungsprozess für Unternehmen und Vereine ab?
Der erste Schritt zur Zeichnung von Anteilen ist das Ausfüllen des Beitrittsformulars. Hierfür gibt es die Möglichkeit, das Formular digital auszufüllen. Außerdem ist es möglich, den Antrag analog einzureichen.
Für die analoge Befüllung kann das Dokument heruntergeladen werden – alternativ ist es am Service Center an der Geschäftsstelle, sowie an Spieltagen an der Kasse West 1 verfügbar. Das Formular kann direkt abgegeben, postalisch zugesandt oder per Mail an: mitglied@aufschalkeeg.de geschickt werden.
Sobald dies geschehen ist, wird eine Mail, mit der Bitte um Überprüfung der Daten sowie mit der Bitte um Zahlung versendet. Mit Erhalt der Zahlungsbestätigung, werden die Anteile gezeichnet und das Unternehmen/der Verein ist dann Mitglied der Auf Schalke eG.
Um im Nachgang Informationen zu den gezeichneten Anteilen zu bekommen und diese zu verwalten, können sich Unternehmen und Vereine zukünftig auf der zentralen Plattform eueco anmelden. Zugangsinfos zu der Plattform, werden unmittelbar nach Bestätigung der Mitgliedschaft versendet.