Wie Unternehmen mitmachen

Auch juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts können Anteile an der Fördergenossenschaft erwerben. Da sie kein Mitglied beim e.V. sein können, ist dies, anders als bei natürlichen Personen, kein Muss für den Erwerb von Anteilen. Voraussetzung ist in diesem Fall der Bezug von mindestens 40 Anteilen (plus einmaligem Eintrittsgeld von 500 Euro, das ausschließlich Verwaltungskosten deckt). 

Auf Schalke eg

Aussichtsreiche(s) Unternehmen

Juristische Personen und Personengesellschaften üben ihr Stimmrecht durch den gesetzlichen Vertreter bzw. zur Vertretung ermächtigte Gesellschafter aus und haben wie natürliche Personen eine Stimme. 

Wird eine juristische Person oder eine Personengesellschaft aufgelöst oder erlischt sie, so endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem die Auflösung oder das Erlöschen wirksam geworden ist. Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge wird die Mitgliedschaft bis zum Schluss des Geschäftsjahres durch den Gesamtrechtsnachfolger fortgesetzt. 

Dein Unternehmen möchte Gründungsmitglied der Fördergenossenschaft werden? Wir freuen uns über ein persönliches Gespräch, in dem wir über eine Mitgliedschaft für Unternehmen in der Auf Schalke eG informieren. Im Folgenden findest Du das Kontaktformular.