Hinweise für Eltern

Die Mitgliedschaft im Kinderclub der Königsblauen beinhaltet automatisch auch eine Mitgliedschaft beim FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. Gemäß der Vereinssatzung wird die Vereinsmitgliedschaft erst dann wirksam, wenn der Vorstand über den Antrag positiv entschieden und das Mitglied seinen Ausweis erhalten hat.

Dieser wird nach einer Wartefrist von drei bis vier Wochen ausgehändigt.

Erst dann kann auch die Teilnahme an der Mitgliederversammlung gewährt werden. Die Aufnahme im Knappenkids-Club und beim FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. setzt die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus. Dieser muss die Beitrittserklärung unterschreiben. Die Mitgliedschaft im Knappenkids-Club endet automatisch mit dem 14. Geburtstag.

Ein Austritt aus dem Knappenkids-Club und dem FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. kann nur nach mindestens zweijähriger Mitgliedschaft erfolgen und nur mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen.

Dieser muss dem FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. schriftlich per Einschreiben oder gegen schriftliche Bestätigung in der Geschäftsstelle spätestens bis zum 30. September mitgeteilt werden. Die Bearbeitung der Neuanträge kann je nach Eingangstermin vier Wochen in Anspruch nehmen.

Kontakt

FC Schalke 04

Ernst-Kuzorra-Weg 1
45891 Gelsenkirchen

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