MV 2019: FAQ - Teil 3

Um alle Mitglieder, die an der diesjährigen Mitgliederversammlung teilnehmen wollen, bestens zu informieren, hat schalke04.de die wichtigsten Themen rund um die Veranstaltung am Sonntag (30.6.) zusammengefasst. Der dritte Teil der FAQs beinhaltet Informationen zu den Wahlunterlagen, Wortmeldungen, die Zugänge zum Versammlungsraum sowie wichtige Punkte zur Stimmberechtigung.

FAQ

Wahlunterlagen

Beim Einlass werden der Mitgliedsausweis gescannt und der amtliche Lichtbildausweis kontrolliert. Danach erhält jeder Teilnehmer alle erforderlichen Unterlagen (Informationsbroschüre mit Stimmkarten und Stimmzetteln, Chipkarte zur Nutzung des elektronischen Abstimmungsverfahrens). Die Chipkarte ist beim Verlassen der Arena wieder abzugeben. Die elektronischen Abstimmgeräte müssen im Innenraum verbleiben.

Wortmeldungen

Mitglieder können das Wort ergreifen, wenn sie dies am Wortmeldetisch unter Vorlage ihres Mitglieds- und eines Lichtbildausweises mitgeteilt haben. Der Wortmeldetisch wird am Versammlungstag ab 11.30 Uhr besetzt sein. Die angemeldeten Redner werden vom Versammlungsleiter aufgerufen. Leider kann keine Zusage für eine bestimmte Uhrzeit oder eine bestimmte Reihenfolge gegeben werden.

Zeiten

Die VELTINS-Arena öffnet um 10 Uhr. Das Vorprogramm startet um 11 Uhr. Die Mitgliederversammlung beginnt um 12.30 Uhr.

Zugänge

Die VELTINS-Arena kann über die Eingänge Ost und West betreten werden. Es wird empfohlen, die Eingänge Ost zu nutzen. Aufgrund der Sicherheitsanforderungen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Der S04 bittet daher, frühzeitig anzureisen, um einen pünktlichen Start der Mitgliederversammlung zu gewährleisten.

Zugang für Mitglieder mit Beeinträchtigungen

Mitglieder mit Mobilitätseinschränkungen und Mitglieder, die spezielle Hilfe benötigen oder aufgrund ihrer Beeinträchtigung mit Begleitung zur Mitgliederversammlung anreisen, nutzen für den Zugang bitte Tunnel 4.

Zutritt/Stimmberechtigung

Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich den Mitgliedern des FC Schalke 04 e.V. vorbehalten. Eine Vertretung ist nicht möglich. Mitglieder unter 14 Jahren haben die Möglichkeit, eine Begleitperson mitzubringen. Stimmberechtigt sind sämtliche Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr. Nach § 4.3 der Satzung des FC Schalke 04 e.V. sind Mitglieder, die ihre Beiträge nicht bezahlt haben, ohne vom Ehrenrat davon befreit worden zu sein, von der Ausübung sämtlicher Mitgliedsrechte für die Dauer des Beitragsverzugs ausgeschlossen. Auch ein Zutritt zur Versammlung ist für diese Mitglieder nicht möglich. Mitglieder, die ihren Beitrag erst kurzfristig überwiesen haben, müssen den entsprechenden Einzahlungsbeleg mitbringen. Sie können die Beiträge aber auch am Tag der Mitgliederversammlung an den Kassen West oder Ost bezahlen und werden dann zur Teilnahme zugelassen.

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