Nutzungsbedingungen Bergbau-Bewegungs-Pfad

1. Geltungsbereich

  1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des auf dem Berger Feld vom
    FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V.
    Ernst-Kuzorra-Weg 1
    45891 Gelsenkirchen
    Telefon: +49 (0)209 – 3618 – 0
    E-Mail: post@schalke04.debetriebenen Bergbau-Bewegungs-Pfads. Tagesaktuelle Hinweise auf www.schalke04.de/bergbaubewegungspfad, Hinweise an den entlang des Bergbau-Bewegungs-Pfads installierten Sporteinrichtungen sowie die Stadionordnung der VELTINS-Arena sind Teil dieser Nutzungsbedingungen.
  1. Der Nutzer erklärt, dass er diese Nutzungsbedingungen, die Hinweise an den entlang des Bergbau-Bewegungs-Pfads installierten Sporteinrichtungen sowie die Stadionordnung der VELTINS-Arena verstanden hat und mit ihnen einverstanden ist.
  2. Der FC Schalke 04 behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern.

2. Nutzungspflichten

  1. Die Nutzung des Bergbau-Bewegungs-Pfads ist nur zu den vom FC Schalke 04 auf schalke04.de/bergbaubewegungspfad veröffentlichen Nutzungszeiten erlaubt.
  2. Vor der Nutzung des Trimm-Dich-Pfads hat der Nutzer selbst zu überprüfen, ob er die erforderlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur Nutzung des Trimm-Dich-Pfads besitzt.
  3. Die Nutzung ist nur im Einklang mit diesen Nutzungsbedingungen den tagesaktuellen Hinweisen auf schalke04.de/bergbaubewegungspfad sowie Hinweisen an den entlang des Bergbau-Bewegungs-Pfads installierten Sporteinrichtungen gestattet.
  4. Der Nutzer hat bei der Nutzung Rücksicht auf Dritte zu nehmen und ist für sein Verhalten selbst verantwortlich. Der Nutzer stellt den FC Schalke 04 von Ansprüchen Dritter und den Kosten notwendiger Rechtsverteidigung frei, die im Zusammenhang mit Schäden auf Grund seines Verhaltens geltend gemacht werden.
  5. Minderjährige dürfen die Sportanlage nur nutzen, wenn sie von mindestens einer, zur Nutzung des Bergbau-Bewegungs-Pfads geeigneten, volljährigen Person während der gesamten Nutzungsdauer beaufsichtigt werden.
  6. Der Nutzer hat den Bergbau-Bewegungs-Pfad sowie die entlang des Bergbau-Bewegungs-Pfads installierten Sporteinrichtungen pfleglich zu behandeln und schadlos zu halten. Bei der Nutzung verursachte Abfälle u.ä. dürfen nicht auf dem Gelände entsorgt werden, sondern sind in den hierfür vorgesehen Müllbehältern zu entsorgen oder vom Nutzer wieder mitzunehmen.
  7. Der FC Schalke 04 behält sich vor, die Nutzung des Bergbau-Bewegungs-Pfads im Einzelfall aus eigenem Ermessen zu untersagen.

3. Haftung

  1. Die Nutzung des Bergbau-Bewegungs-Pfads erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
  2. Die Pflege des Bergbau-Bewegungs-Pfads sowie der entlang des Bergbau-Bewegungs-Pfads befindlichen Sporteinrichtungen wird wöchentlich von qualifizierten Mitarbeitern durchgeführt und im Zuge dessen auf Funktionstüchtigkeit und ordnungsgemäßen Zustand geprüft, um Gefahren für Nutzer schnellstmöglich zu erkennen und zu beseitigen. Soweit der FC Schalke 04 im Geltungsbereich dieser Nutzungsbedingungen einer gesetzlichen Haftung unterliegt, beschränkt sich diese Haftung auf den Ersatz von Schäden, die durch den FC Schalke 04, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
  3. Der Nutzer haftet gegenüber dem FC Schalke 04 für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden am Bergbau-Bewegungs-Pfad, insbesondere an den entlang des Bergbau-Bewegungs-Pfads installierten Sporteinrichtungen, sowie bei Zuwiderhandlung gegen diese Nutzungsbedingungen. Schäden sind dem FC Schalke 04 unverzüglich anzuzeigen.