Verfahrensordnung

Das Unternehmen hat ein angemessenes Beschwerdeverfahren nach § 8 LKSG eingerichtet ist. Das Beschwerdeverfahren ermöglicht Personen, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich, eines unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferers entstanden sind.

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Das Beschwerdeverfahren ist beim externen Vertrauensanwalt (Ombudsmann) angesiedelt,
der wie folgt erreichbar ist:

Dr. Carsten Thiel von Herff, LL.M.
Loebellstraße 4
D – 33602 Bielefeld
Tel: 0521 | 557 3330 / Mobil: 0151 | 5823 0321
E-Mail: ombudsmann@thielvonherff.de
Meldeplattform: report-tvh.com
Website: thielvonherff.de

Der Vertrauensanwalt wird als selbständiger und unabhängiger Rechtsanwalt tätig. Er ist unparteiisch und unterliegt keinen Anweisungen durch das Unternehmen hinsichtlich der inhaltlichen Sachbehandlung. Der Vertrauensanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sofern gewünscht, wahrt er die Vertraulichkeit der Identität einer hinweisgebenden Person.

Die Verfahrensordnung als Download (pdf)