12. Dezember: Ermittlungen wegen Verdachts einer „schwarzen Kasse“

Vor 57 Jahren steht der Verein im Verdacht, Spieler aus einer „schwarzen Kasse“ zu bezahlen. In der Folge wird viel schmutzige Wäsche gewaschen. schalke04.de schaut in den Rückspiegel und blickt auf historische Ereignisse vom 12. Dezember aus mehr als 114 Jahren Vereinsgeschichte zurück.

Dr. Georg König

1961: Die Steuerfahndung rückt auf Schalke an

31 Jahre nachdem der Verein wegen Verstößen gegen das Amateurstatut vom WSV gesperrt wurde, gibt es 1961 den nächsten Skandal auf Schalke. Der Club steht im Verdacht, seine Spieler aus einer „schwarzen Kasse“ zu bezahlen. Und so rückt am 12. Dezember 1961 die Steuerfahndung an. Im Zuge der Ermittlungen kommt heraus, dass der damalige Vorsitzende Dr. Hans-Georg König (Bild) – immerhin Gelsenkirchens Stadtkämmerer – und Kassierer Hans Asbeck seit 1959 insgesamt rund 150.000 Mark an Handgeldern, Prämien und Möbelrechnungen aus einer „schwarzen Kasse“ bezahlen. Das Geld wird durch nicht abgerechnete Eintrittsgelder, falsche Belege und „gestundete“ Vergnügungssteuer durch einen Finanzbeamten zusammengespart. Den Hinweis auf diese Praxis – übrigens nicht allein bei Schalke 04 üblich – gibt ein Vorstandsmitglied. Der zweite Kassierer Wilhelm Nittka erstattet mit der Abrechnung des Spiels gegen Hamborn 07 am 21. September 1961 Anzeige. Im Laufe des Prozesses, der am 28. Februar 1964 vor dem Essener Landgericht mit dem Urteilsspruch endet, wird viel schmutzige Wäsche des Vereins in der Öffentlichkeit gewaschen, was mehr am Image von Schalke 04 kratzt als der eigentliche Tatbestand. Hintergrund der Anzeige ist eine Intrige der langjährigen Mitglieder Nittka, Karl Stutte und Vereinsarzt Dr. Weiler. Letztendlich bewerten die Richter den Skandal als „Kavaliersdelikt“. Entsprechend mild sind die verhängten Strafen. König, dem Steuerhinterziehung, Betrug, Urkundenfälschung und Untreue im Amt vorgeworfen wird, wird zu 4.000 Mark, Asbeck zu 3.500 Mark und der Finanzbeamte Wischerhoff zu 800 Mark Geldstrafe verurteilt. Der zunächst suspendierte König kann die Arbeit des Stadtkämmerers später jedoch wieder aufnehmen und wird 1968 sogar Oberstadtdirektor.

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