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Stellungnahme des Vorstands – S04 lehnt Verlegung der Partie gegen Osnabrück ab
Am Dienstag (30.4.) teilte der VfL Osnabrück mit, dass die Stadt wegen baulicher Mängel an der Dachkonstruktion vorläufig eine Nutzungsunterlassungserklärung für das Stadion an der Bremer Brücke erteilt hat. Damit droht eine Absage des S04-Gastspiels am 32. Spieltag (4.5.). Der Schalker Vorstand fordert zur Wahrung eines integren Wettbewerbs dazu auf, an der geplanten Austragung festzuhalten und hat bereits werthaltige Alternativvorschläge zu einer Absage unterbreitet.
In einem Schreiben an die Deutsche Fußball Liga (DFL), gerichtet an die Geschäftsführung um Dr. Marc Lenz und Dr. Steffen Merkel, haben Matthias Tillmann (Vorsitzender) und Christina Rühl-Hamers am Mittwoch (1.5.) im Namen des Vorstands die Haltung der Königsblauen erneut und unmissverständlich deutlich gemacht. Fans und Öffentlichkeit möchte der Verein in kurzer Form ebenfalls transparent abholen.
Die 2. Bundesliga befindet sich auf der Zielgeraden der Saison 2023/2024. Nur noch drei Spieltage verbleiben, an denen über Auf- und Abstieg entschieden wird – und damit über die Perspektiven der betroffenen Vereine. Insbesondere in dieser Phase der Saison muss von Clubs und Ligaverband sichergestellt sein, dass der Wettbewerb fair und gleich gestaltet wird.
Mit der vorläufigen Sperrung der Bremer Brücke aufgrund baulicher Mängel der Dachkonstruktion und der damit drohenden Absage des 32. Spieltags sieht der FC Schalke 04 die Integrität des Wettbewerbs akut gefährdet. Einen Fall von höherer Gewalt sieht Königsblau in diesem Fall nicht, die Probleme an der Dachkonstruktion sind seit Jahren bekannt, das hat der VfL Osnabrück selbst kommuniziert. Warum nicht unmittelbar nach Bekanntwerden der Probleme oder zumindest zu Wochenbeginn Gespräche mit potenziellen Ausweichstadien aufgenommen wurden, um eine Austragung der Partie am 4. Mai zu garantieren, ist für Schalke 04 nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus gilt es festzuhalten, dass die Knappen keinerlei Verantwortung für die derzeitige Situation tragen.
Entsprechend widerspricht der Vorstand einer zeitlichen Verlegung des Spiels. Durch eine Absage und wahrscheinliche Neuansetzung der Partie zwischen dem 33. und 34. Spieltag werde aus mehreren Gründen ein eindeutiger Wettbewerbsnachteil für S04 entstehen, den der Vorstand so nicht akzeptieren kann. Beispielhaft einige Gründe ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Während die Konkurrenz nur ein Spiel pro Woche bestreiten würde, müssten die Knappen drei Mal in acht Tagen antreten, dabei die Saison mit zwei aufeinanderfolgenden Auswärtsspielen abschließen. Der sportliche Malus dieser Konstellation ist augenscheinlich – weniger Regeneration, praktisch keine Trainings- und Vorbereitungsmöglichkeiten zwischen den Partien und ein erhöhtes Reiseaufkommen an den letzten beiden Spieltagen.
Schalke 04 hat unmittelbar und unaufgefordert am Dienstag (30.4.) verschiedene Vorschläge unterbreitet, um das Spiel trotz der Sperrung der Bremer Brücke am Samstag (4.5.) stattfinden lassen zu können. In Telefongesprächen mit Verantwortlichen der DFL und dem VfL Osnabrück hat die Vereinsführung dies erst mündlich, nun auch schriftlich angeboten. So hat Königsblau konkret vorgeschlagen, die Partie a) vor weniger oder sogar ohne Zuschauer in Osnabrück stattfinden zu lassen, so dies von Behörden und Experten beim Blick auf die Sicherheitsauflagen erlaubt wird, b) in der VELTINS-Arena – gegebenenfalls mit reduzierter Zuschauerkapazität oder sogar vor leeren Rängen – kostenneutral für Osnabrück durchzuführen oder c) auf neutralem Grund (Stadion der Bundesliga oder 2. Bundesliga wegen VAR-Technik) stattfinden zu lassen.
Der Vorstand ist überzeugt davon, dass eine örtliche Verlegung umsetzbar und sinnvoll ist. Elementar ist dabei eine schnelle Entscheidung, um notwendige Vorbereitungen zu treffen sowie Gespräche mit zuständigen Behörden führen zu können. Der FC Schalke 04 steht jederzeit für zielführende Gespräche zur Verfügung. Sollte die Begegnung dennoch abgesagt werden, behält sich der Club alle rechtlichen Mittel vor, um die Interessen des Vereins und seiner Mitglieder zu schützen.