Directors Dealings

Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung (MAR)
Gemäß Art 19 MAR sind Personen mit Führungsaufgaben, insbesondere also die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats vom FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V., sowie die zu ihnen in enger Beziehung stehenden Personen verpflichtet, dem eingetragenen Verein den Erwerb und die Veräußerung von Finanzinstrumenten vom S04 oder darauf bezogener Rechte mitzuteilen. Diese Mitteilungen sind von Schalke 04 zu veröffentlichen.

Die Pflicht besteht, wenn die Gesamtsumme der Geschäfte einer Person mit Führungsaufgaben oder der mit dieser Person in enger Beziehung stehenden Personen insgesamt einen Betrag von EUR 20.000 Euro innerhalb eines Kalenderjahres übersteigt.


Mitteilungen über Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung
Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR, Axel Hefer
Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR, Peter Lange