Alexander Nübel für vier Spiele gesperrt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat am Dienstag (17.12.) im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss entschieden, dass Alexander Nübel wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen und einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt wird. Spieler und Verein haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Alexander Nübel

Damit steht der Torhüter dem FC Schalke 04 in den Partien gegen den VfL Wolfsburg, den SC Freiburg, Borussia Mönchengladbach und Bayern München nicht zur Verfügung. Im Auswärtsspiel bei Hertha BSC am 31. Januar 2020 darf der Kapitän der Königsblauen wieder eingesetzt werden.

Nübel hatte sich am Sonntag (15.12.) beim 1:0-Sieg gegen Eintracht Frankfurt bei einer geplanten Rettungsaktion außerhalb seines Strafraums gegen Mijat Gacinovic in der 66. Minute verschätzt und den Offensivmann der Hessen im rechten Brustbereich getroffen. Daraufhin wurde er von Schiedsrichter Felix Zwayer mit Rot des Feldes verwiesen.

Bereits unmittelbar nach der Aktion sowie noch einmal nach dem Schlusspfiff hatte sich Nübel bei Gacinovic entschuldigt. Der Serbe nahm diese Entschuldigung an.

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