S04 muss in fünf Spielen auf Ozan Kabak verzichten

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ozan Kabak im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer versuchten Tätlichkeit mit einer Sperre von vier Pflichtspielen der Lizenzmannschaft belegt. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 15.000 Euro.

Ozan Kabak

Die Sperre ist im Anschluss an die automatische Sperre von einem Meisterschaftsspiel aufgrund der Gelb-Roten Karte zu verbüßen, die der türkische Nationalspieler am Samstag (26.9.) gegen Werder Bremen gesehen hatte.

Spieler und Verein haben dem Urteil am Mittwoch (30.9.) zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Kabak hatte in der 26. Minute des Bundesligaspiels gegen Werder Bremen in Richtung seines Gegenspielers Ludwig Augustinsson gespuckt. Schiedsrichter Markus Schmidt (Stuttgart) hatte auf Nachfrage erklärt, diese Szene nicht gesehen zu haben, weshalb der DFB-Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte. Bereits kurz nach dem Abpfiff hatte sich der 20-Jährige für die Aktion bei seinem Gegenspieler sowie auch öffentlich entschuldigt.

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