27.000 Euro Geldstrafe für S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch vier rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 27.000 Euro belegt.

Vor dem Bundesligaspiel bei Borussia Dortmund am 28. Februar 2015 versuchten laut DFB einige Schalke-Anhänger die Stadioneingänge zu stürmen, was aber von Polizei und Ordnungskräften verhindert werden konnte. In der 79. und der 83. Spielminute wurden zudem Böller im Schalker Zuschauerblock gezündet. Außerdem warfen die S04-Anhänger nach dem Tor zum 3:0 ein Gitter gegen die eingesetzten Polizeikräfte.

Darüber hinaus wurden zu Beginn des Bundesligaspiels beim FSV Mainz 05 am 24. April 2015 mehrere Feuerwerkskörper im Schalker Zuschauerblock gezündet. Der S04 hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Volker Fürderer, Direktor Sicherheit des FC Schalke 04, erklärte dazu: „Wir haben die Strafe akzeptiert, obwohl wir die Beträge für die einzelnen Vergehen als zu hoch und teils auch für nicht gerechtfertigt halten, insbesondere was die Begrifflichkeit des Stadionsturms angeht. Gleichwohl sind wir gegen das Urteil nicht vorgegangen, da mit Akzeptanz des Betrages zwei offene Verfahren für die Spiele in Köln (Rauchbombe mit schwarzer Rauchentwicklung) und Frankfurt (Zündung eines Kanonenschlags) eingestellt werden.

Insgesamt haben wir in dieser Saison 117.000 Euro an Strafen zahlen müssen. Auch wenn der Löwenanteil dabei mit 50.000 Euro bei dem Feuerzeugwurf im Spiel gegen den 1.FC Köln liegt, ist dieser Betrag in der Summe eindeutig zu hoch.“

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