25.000 Euro Geldstrafe für S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Pokalspiel beim MSV Duisburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt.

Vor dem Erstrundenspiel im DFB-Pokal in Duisburg am 8. August 2015 zündeten S04-Anhänger im Gästeblock eine erhebliche Anzahl an pyrotechnischen Gegenständen. Zudem explodierte ein Böller in unmittelbarer Nähe eines Fotografen. Des Weiteren wurden laut DFB in der fünften Spielminute bei einem Eckstoß für den MSV Duisburg Gegenstände aus dem Gästebereich in Richtung eines Duisburger Spielers geworfen.

Die Höhe der Strafe resultiert aus den Mehrfachbestrafungen aus der letzten Saison. Der S04 hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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