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DFB-Sportgericht: 1.200 Euro Geldstrafe für den S04
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro belegt.
Vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 20. Januar 2024 wurden zwei pyrotechnische Gegenstände gezündet. Die Königsblauen haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.