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DFB-Sportgericht: 1.500 Euro Geldstrafe für den S04
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger am 1. September 2024 gegen den 1. FC Köln mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro belegt.
In der zweiten Halbzeit wurden aus dem Schalker Fanblock drei Gegenstände auf das Spielfeld in den Kölner Strafraum geworfen. Getroffen wurde niemand.
Bis zu 500 Euro der Strafe kann der FC Schalke 04 für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Die Königsblauen haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.