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DFB-Sportgericht: 18.000 Euro Geldstrafe für den S04
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger am 11. Mai 2024 gegen Hansa Rostock mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt.
Kurz vor Anpfiff wurden diverse pyrotechnische Gegenstände gezündet.
Bis zu 6.000 Euro der Strafe kann der FC Schalke 04 für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Die Königsblauen haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.