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DFB-Sportgericht: 35.100 Euro Geldstrafe für den S04
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in einem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Heimspiel am 16. September gegen den 1. FC Magdeburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.100 Euro belegt.
Vor bzw. zu Beginn des Spiels wurden diverse pyrotechnische Gegenstände gezündet – aufgrund des nicht abziehenden Rauchs musste die Partie kurzfristig unterbrochen werden. Bis zu 11.700 Euro der Strafe kann der FC Schalke 04 für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Der S04 hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.