DFB-Sportgericht: 500 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.

In der zweiten Minute der Nachspielzeit im Zweitligaspiel gegen Hannover 96 am 19. März 2022 wurde ein Getränkebecher aus dem Schalker Zuschauerblock auf das Spielfeld geworfen.

Der S04 hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Der FC Schalke 04 appelliert an dieser Stelle erneut an seine Anhänger, Becherwürfe zu unterlassen. Diese schaden dem Verein.

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