DFB-Sportgericht: 3.000 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt.

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In der 51. und 78. Minute des DFB-Pokalspiels beim FC 08 Villingen am 8. August 2021 wurden jeweils drei Getränkebecher aus dem Schalker Zuschauerblock auf das Spielfeld geworfen.

Der S04 hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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