Parkflächen B bis E: Digitales Bezahlsystem startet zum Heimspiel gegen Leverkusen

Zum Duell gegen Bayer Leverkusen am Samstag (1.4.) tritt das digitale Bezahlsystem für die Parkflächen B bis E rund um die VELTINS-Arena in Kraft. Die Bezahlung der Parkgebühren erfolgt dann nicht mehr manuell beim Sicherheitspersonal, sondern an Automaten oder digital über das Smartphone.

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Stadionbesucher haben zukünftig die Möglichkeit, ihre Parkgebühren für die Flächen B bis E entweder an mehreren Kassenautomaten vor Ort, vollständig digital via QR-Code oder über die APCOA Flow App zu bezahlen. Die Parkgebühr beläuft sich ab zwei Stunden vor Anpfiff weiterhin auf 5 Euro. Wer früher kommt, muss nichts unternehmen und zahlt auch weiterhin nichts.

Beim Befahren des Parkplatzes erhalten die Fans keine Parktickets, stattdessen wird das Autokennzeichen automatisch von Kameras erfasst. Es wird empfohlen, unmittelbar nach der Einfahrt zu bezahlen.

Die Bezahlmöglichkeiten im Überblick

Kassenautomaten: An den Kassenautomaten müssen Stadionbesucher ihr Autokennzeichen eingeben. Anschließend kann per Münzeinwurf, mit EC- oder Kreditkarte sowie Google Pay und Apple Pay bezahlt werden. Geldscheine nehmen die Kassenautomaten nicht an.

QR-Code: Für einen kontakt- und bargeldlosen Bezahlvorgang sind Hinweisschilder mit QR-Codes aufgestellt. Nach dem Scannen des Codes können Fans unter Angabe ihres Kennzeichens ebenfalls bequem mit Kreditkarte oder Google Pay und Apple Pay ihre Parkgebühr entrichten.

APOCOA FLOW APP: Fans, die über die APCOA FLOW App bezahlen möchten, wird empfohlen, sich diese vorab herunterzuladen. Hier erfolgt die Bezahlung ebenfalls kontakt- und bargeldlos per Lastschrift oder Kreditkarte.

Late Pay: Die Zahlung der Parkgebühr kann auch nach der Ausfahrt erfolgen. Dabei gilt eine Frist von 24 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Ausfahrt) zu beachten. Bezahlt werden kann im Internet unter diesem Link.

Für die Umstellung auf eine digitale Abwicklung arbeitet der FC Schalke 04 mit Park & Control (Tochterunternehmen von APCOA PARKING Deutschland GmbH) zusammen. Der Dienstleister kommt entsprechend auch dann zum Zug, wenn die Parkgebühr nicht entrichtet wird. Bei Nichtzahlung der Parkgebühren erfolgt eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 35 Euro. Über eine Kennzeichen-Aufnahme wird der Halter des Fahrzeugs identifiziert und anschließend per Brief verständigt.

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