DFB-Sportgericht: Zwei Geldstrafen für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger am 9. Februar 2025 beim 1. FC Köln und am 13. April 2025 beim SSV Jahn Regensburg mit Geldstrafen belegt.

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In Köln wurden pyrotechnische Gegenstände gezündet. Das Sportgericht belegte den Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro. Bis zu 8000 Euro der Strafe kann der FC Schalke 04 für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

In Regensburg wurden vier Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Es wurde niemand getroffen. Hier belegte das Sportgericht den S04 mit einer Strafe in Höhe von 2000 Euro. Bis zu 650 Euro der Strafe kann der Club für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Die Königsblauen haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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