17. April: Bundesliga-Skandal nimmt für Schalke seinen Anfang

Auf den ersten Blick scheint es lediglich eine vermeidbare und ärgerliche Niederlage zu sein: Mit 0:1 verliert der FC Schalke 04 am 17. April 1971 sein Bundesliga-Heimspiel in der Glückauf-Kampfbahn gegen Arminia Bielefeld. Später stellt sich heraus, dass die Spieler nach der Partie 2.300 Mark von den Ostwestfalen für die Niederlage erhielten. Eine Jugendsünde mit fatalen Folgen.

FC Schalke 04 - Arminia Bielefeld

1971: Bielefeld gewinnt gekaufte Partie auf Schalke

Der Bielefelder Gerd Roggensack erzielt in der 82. Minute gegen die erschreckend schwachen Gastgeber das Tor des Tages. Damit machen die Arminen einen Riesenschritt in Richtung Klassenerhalt. Ein gekaufter Sieg: Der Ex-Schalker Waldemar Slomiany betätigt sich als „Geldbriefträger“. Insgesamt 40.000 Mark lassen sich die Arminen die zwei Punkte kosten.

Die Partie ist eine von jenen, die zum so genannten „Bundesliga-Skandal“ zählen, der durch viele verschobene Spielausgänge querbeet durch die Liga ausgelöst wird. Rund eine Million Mark wechselt dabei den Besitzer. Am Ende werden 53 Spieler, zwei Trainer und sechs Funktionäre aus verschiedenen Vereinen verurteilt. Zwei Clubs – Offenbach und Bielefeld – verlieren gar die Lizenz.

Den Stein ins Rollen bringt Horst-Gregorio Canellas, damaliger Präsident von den Kickers aus Offenbach, die nach der Spielzeit 1970/1971 aus der Bundesliga absteigen müssen. Auf seiner Party zum 50. Geburtstag spielt er am 6. Juni 1971 Tonbänder ab, in denen es deutlich um den „Verkauf“ von Bundesliga-Spielen geht. Erst scheint Schalke nicht darin verwickelt zu sein. Doch nach und nach kommen weitere Details ans Licht. Ende Oktober treten die Bielefelder die Flucht nach vorne an und gestehen Bestechungen. Ihr Kronzeuge ist Dieter Burdenski, der Schalker Torwart des Skandalspiels, der nach der Saison nach Bielefeld wechselte.

Gesperrt werden in einer ersten Welle Hansi Pirkner (war nach Österreich zurückgekehrt), Jürgen Galbierz (Wuppertaler SV), Manfred Pohlschmidt (Teutonia Münster) und Jürgen Sobieray, weshalb dieser für das Pokalfinale 1972 gegen den 1. FC Kaiserslautern nicht spielberechtigt ist. Die übrigen Schalker Akteure bestreiten vor einem ordentlichen Gericht unter Eid, Geld genommen zu haben. Getrieben hat sie die Angst vor drakonischen Strafen. So verkünden die ersten Urteile des DFB gegen Profis von Hertha BSC und den MSV Duisburg lebenslange Sperren oder Spielverbote von zehn Jahren. Gut beraten sind die Knappen mit ihrer Vorgehensweise allerdings nicht.

Im September 1972 zieht der Deutsche Fußball-Bund Stan Libuda und Klaus Fischer aus dem Verkehr, im März 1973 auch Herbert Lütkebohmert, Klaus Fichtel und Rolf Rüssmann sowie Heinz van Haaren und Jürgen Wittkamp. Erst ab Oktober 1973 (Fischer) bzw. Januar 1974 (Fichtel, Rüssmann, Lütkebohmert) sind die bei Schalke gebliebenen Knappen wieder für den Verein einsetzbar.

Am 22. Dezember 1975 werden vor dem Essener Landgericht die Prozesse wegen Meineids abgeschlossen. Gegen die Spieler werden Geldstrafen ausgesprochen, der DFB verhängt noch einmal Sperren, die größtenteils in der Winterpause 1976/1977 abgebrummt werden. Klaus Fichtel wird als Letzter vom 4. bis zum 22. Januar 1978 gesperrt. Die Akte „Bundesliga-Skandal“ kann endlich auch auf Schalke geschlossen werden.

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