AGB der FC Schalke 04 - Fußballschule

Stand: 10. November 2021

I. Geltungsbereich
(1) Der Fußball-Club Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. – nachfolgend „Schalke 04“ genannt – betreibt eine Fußballschule. Die Bezeichnung lautet „FC Schalke 04-Fußballschule“.

(2) Für die Rechtsverhältnisse zwischen Schalke 04, vertreten durch den Vorstand, und den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen, vertreten durch ihre Erziehungsberechtigten, im Hinblick auf die FC Schalke 04-Fußballschule finden diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FC Schalke 04-Fußballschule“ Anwendung.

II. Betätigungsfeld
(1) Im Rahmen der FC Schalke 04-Fußballschule werden einerseits Fußballcamps, andererseits Trainingskurse und individuelle Trainingsangebote (gemeinsamer Oberbegriff: „Veranstaltungen“) abgehalten.

(2) Fußballcamps erstrecken sich ganz- oder halbtags über mehrere Tage und schließen unter anderem eine Verpflegung für die Teilnehmer mit ein.

(3) Trainingskurse bestehen je nach Buchung aus mindestens 6 Einheiten à 75 bis 90 Minuten ohne Verpflegung.

(4) Individuelle Trainingsangebote sind nicht öffentlich buchbare Veranstaltungen wie Personaltraining, Schulungscamps und Teamtrainingsangebote.

III. Teilnehmer, Mindestanzahl
(1) Soweit nicht anders vereinbart, können an Veranstaltungen der FC Schalke 04-Fußballschule Kinder und Jugendliche von Vollendung des 6. Lebensjahres an bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres teilnehmen.

(2) Die Mindestanzahl der Teilnehmer beträgt bei einem Fußballcamp 40, bei einem Trainingskurs 10. Wird diese Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, so steht die Durchführung der Veranstaltung im Ermessen der FC Schalke 04-Fußballschule. Hinsichtlich einer Absage der Veranstaltung wird auf Ziffer VII. verwiesen.

IV. Vertragsschluss
(1) In den Katalogen, Prospekten, Anmeldeformularen und auf den Webseiten von Schalke 04 ist noch kein rechtsverbindliches Angebot für einen Vertragsabschluss enthalten.

(2) Die von Schalke 04 angebotenen Dienstleistungen enthalten kein Angebot zum Vertragsschluss, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden. Ein Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages geht von den Teilnehmern aus, vertreten durch den oder die jeweiligen Erziehungsberechtigten. Hierbei sind die erforderlichen Angaben im Anmeldeformular zu tätigen. Das Angebot ist an Schalke 04 per Post an die Adresse: Fußball-Club. Im Falle einer Online-Buchung gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot ab, indem er auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ klickt. Die Bestelldaten des Teilnehmers werden bei Schalke 04 gespeichert, sind aber aus Sicherheitsgründen nicht unmittelbar vom Teilnehmer abrufbar. Sollte der Kunde online ein Kundenkonto angelegt haben, bietet der Verkäufer für jeden Kunden einen passwortgeschützten direkten Zugang („Mein Konto“) an. Hier kann der Kunde bei entsprechender Registrierung Daten über seine abgeschlossenen, offenen und kürzlich versandten Bestellungen einsehen und seine Adressdaten verwalten und abspeichern.

Ein Vertragsabschluss ist in den folgenden Sprachen möglich: Deutsch.

Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. – FC Schalke 04-Fußballschule – Ernst-Kuzorra-Weg 1 – 45891 Gelsenkirchen oder per Anmeldung über die vom FC Schalke 04 angebotenen Onlineplattformen, zu senden. Bei falschen Angaben – z.B. bezüglich des Alters – hält sich Schalke 04 das Recht vor, den Teilnehmer von der Durchführung des Angebots auszuschließen. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die dadurch entstandenen Kosten zu tragen.

(3) Schalke 04 kann ein abgegebenes Angebot für die Teilnahme an einer Veranstaltung dadurch annehmen, dass er dem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung binnen vier Wochen nach Zugang der Anmeldung, spätestens jedoch zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn, per E-Mail, per Telefax oder auf dem Postweg übermittelt. Schalke 04 ist darum bemüht, eine Entscheidung so schnell wie möglich herbeizuführen.

(4) Durch einen abgeschlossenen Teilnahmevertrag verpflichtet sich Schalke 04, das in diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FC Schalke 04-Fußballschule“ sowie in den jeweiligen Veranstaltungsinformationen im Internet auf der Homepage „www.schalke04.de“ unter der Rubrik „Fußballschule“ zu den jeweiligen Veranstaltungen näher konkretisierte Leistungspaket zu erbringen. Die über das Internet ausdruckbaren Veranstaltungsinformationen können insbesondere vor Absendung der Anmeldeunterlagen beim S04 überdies postalisch unter der Adresse: Fußball-Club Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. – FC Schalke 04-Fußballschule – Ernst-Kuzorra-Weg 1 – 45891 Gelsenkirchen oder per E-Mail: fussballschule@schalke04.de angefordert werden. Der Teilnehmer ist im Falle eines zustande gekommenen Vertrags verpflichtet, den Teilnahmebeitrag zu entrichten und den weiteren in diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FC Schalke 04-Fußballschule“ sowie in den einschlägigen Veranstaltungsinformationen vorgesehenen Pflichten nachzukommen.

V. Entgelt
Das für die Teilnahme an einer Veranstaltung anfallende Entgelt ist nach den Vorgaben des Anmeldeformulars zu entrichten. Sofern das Anmeldeformular keine abweichende Regelung trifft, muss die Zahlung spätestens bei Veranstaltungsbeginn auf dem entsprechenden Konto von Schalke 04 eingegangen sein. Bei verspäteter oder nicht fristgerechter Zahlung ist Schalke 04 berechtigt, den Teilnehmer von dem Angebot auszuschließen und die Teilnahme zu verweigern. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.

VI. Rücktritt, Krankheits- und Verletzungsfall
(1) Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.

Im Falle eines Rücktritts hat der Teilnehmer die dadurch entstandenen Kosten zu tragen. Diese richten sich nach einer Pauschale, die abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts ist und die sich – unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen – nach dem gewöhnlichen und typisch zu erwartenden Schaden richtet, der Schalke 04 zu dem jeweiligen Zeitpunkt durch die Anmeldung des Teilnehmers und die Vorbereitungen der Veranstaltung bereits entstanden ist. Bei Rücktritt bis zu vier Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung sind 10 % des Gesamtpreises, bei Rücktritt innerhalb der letzten vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Gesamtpreises zu zahlen. Bei einem Rücktritt innerhalb von einer Woche vor der Veranstaltung kann Schalke 04 je nach Höhe der entstandenen Kosten bis zu 100% des Gesamtpreises. Dem Teilnehmer wird ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass Schalke 04 tatsächlich ein geringerer Schaden oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

(2) Mit dem Rücktritt verliert der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen.

(3) Im Krankheits- oder Verletzungsfall während der Dauer der Veranstaltung erfolgt bei Nachweis durch ärztliches Attest aus Kulanz eine Rückerstattung von 25 % des Teilnahmebeitrages. Eine derartige Rückerstattung ist ausgeschlossen, wenn der Abbruch der Veranstaltung bei einem Fußballcamp erst ab dem dritten Veranstaltungstag erfolgt, bei einem Trainingskurs erst nach der Hälfte der das Gesamtpaket umfassenden Trainingseinheiten.

VII. Absage der Veranstaltung
(1) Im Falle höherer Gewalt, neuer Restriktion aufgrund von Covid-19 (und vergleichbaren Endemien sowie Pandemien) oder bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl hat Schalke 04 das Recht, die Abhaltung eines Fußballcamps oder eines Trainingskurses abzusagen. In diesem Fall erstattet Schalke 04 binnen 14 Tagen einen etwaig bereits gezahlten Teilnahmebeitrag für die nicht erbrachten Leistungen zurück.

(2) Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl im Sinne von Klausel III hat eine etwaige Absage eines Fußballcamps bis spätestens 10 Tage, eines Trainingskurses bis spätestens 7 Tage vor dem vorgesehenen Beginn zu erfolgen.

VIII. Verlegung einzelner Trainingseinheiten beim Trainingskurs
Schalke 04 hat die Möglichkeit, einzelne Trainingseinheiten eines Trainingskurses im Falle schlechter Witterung (insb. Regen, Gewitter, Schnee, Hagel, Sturm) auch auf einen anderen Termin zu verlegen.

IX. Kranken-, Haftpflichtversicherung
Jeder Teilnehmer muss über seine(n) Erziehungsberechtigte(n) kranken- und haftpflichtversichert sein. Die Teilnehmer sind weder während der Veranstaltung noch auf dem Hin-/ Rückweg durch Schalke 04 kranken- oder haftpflichtversichert.

X. Haftung
(1) Die Haftung von Schalke 04, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie wird durch diese AGB nicht beschränkt. Durch diese AGB nicht beschränkt wird ferner die Haftung von Schalke 04 für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Schalke 04, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(2) Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung von Schalke 04 für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung Schalke 04 ausgeschlossen.

(3) Soweit die Haftung für Schäden in diesem Kapitel X begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter von Schalke 04.

XI. Ausschluss
Schalke 04 behält sich das Recht vor, den Teilnehmer aus wichtigem Grund, der in der Person oder
im Verhalten des Teilnehmers liegt (insb. bei Randale, Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Rassismus, Drogen- und Alkoholgenuss, bei strafbarem Verhalten sowie bei sonstigen groben Verstößen gegen Veranstaltungsregeln), von der Veranstaltung auszuschließen. Eine ganze oder teilweise Rückvergütung des Teilnahmebeitrags findet in diesem Fall nicht statt.

XII. Recht am eigenen Bild/der eigenen Stimme
Jeder Teilnehmer ggf. vertreten durch seine Erziehungsberechtigten willigen bis zum Widerruf in die Erstellung und unentgeltliche Verwendung des Bildes der Teilnehmer und der Stimmen durch Schalke 04 für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von Schalke 04 oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein. Diese Einwilligung erstreckt sich auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien (unter anderem Zeitungen, Radio, Fernsehen, SchalkeTV, Internet, Stadion Aktuell, Flyer, Plakate, soziale Medien). Die Einwilligung erstreckt sich zudem auf die Vervielfältigung und Benutzung des Bildes/der Stimme in üblicher und angemessener Weise.

XIII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.

XIV. Alternative Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Der Verwender nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.