Info zu Satzungsänderungsanträgen

Der Aufsichtsrat des FC Schalke 04 konnte bisher nicht über die Zulassung bzw. Nichtzulassung eingegangener Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2016 entscheiden, da aus terminlichen und formaljuristischen Gründen keine Beschlussfassung stattfand. Damit gelten alle Anträge satzungsgemäß vorerst als nicht zugelassen.

Zur weiteren Vorgehensweise erklärt Aufsichtsratsvorsitzender Clemens Tönnies: „Selbstverständlich werden wir in einer zeitnah terminierten Aufsichtsratssitzung satzungsgemäß über alle eingereichten Anträge entscheiden. Sobald eine Beschlussfassung über eine Zulassung oder Nichtzulassung erfolgt ist, werden wie in jedem Jahr alle Antragsteller entsprechend benachrichtigt. Der Aufsichtsrat, insbesondere der stellv. Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Jens Buchta, wird – wie im letzten Jahr im Rahmen der Satzungskommission – auch diesmal vertrauensvoll und konstruktiv mit den Antragstellern zusammenarbeiten.“

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