Miteinander-Ausschuss: Gespräch mit Antragstellern

Das satzungsmäßige Verfahren sieht eine Einreichungsfrist für Anträge zur Mitgliederversammlung 2023 bis zum 7. Januar 2023 vor. Im Anschluss entscheidet der Aufsichtsrat über die Zulassung der Anträge und führt bei Ablehnung ein Gespräch mit den Antragstellern. Vorab geht der Miteinander-Ausschuss aber bereits in den Austausch.

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Ziel der gemeinsamen Gespräche ist es dabei, frühzeitig mit den Antragstellern eine offene Diskussion zu beginnen, um ein bestmögliches Ergebnis für unseren Verein erzielen zu können und das Engagement der Antragsteller wertzuschätzen. Damit dies erneut im angemessenen zeitlichen Rahmen gelingen kann, bittet der Aufsichtsrat auch diesmal wieder alle Mitglieder, die sich bereits dazu entschieden haben, einen Antrag zur Mitgliederversammlung 2023 zu stellen und diesen auch schon ausformuliert haben, um dessen baldige Einreichung.

Mit allen Antragstellern, die sich bis zum 14. November melden, wird der Miteinander-Ausschuss gezielt einen Austausch suchen. Begleitet werden diese Gespräche von Vertretern des Ehrenrats sowie des Wahlausschusses, um über die Anträge, deren Beweggründe und mögliche Optionen für die Zulassung zu diskutieren – gemeinsam, direkt und transparent.

Für die Einreichung von geplanten Anträgen nutzen Antragsteller bitte die E-Mail-Adresse mitglieder@schalke04.de.

Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, bis zum 7. Januar 2023 eine Einreichung laut Satzung vorzunehmen. Auch die Anträge aus dem geplanten Austausch sind im Anschluss fristgerecht einzureichen. Hierfür gilt laut Satzung die Schriftform inklusive eigenhändiger Unterschrift.

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