MV 2016: Erläuterung zu Satzungsänderungsanträgen

In den vergangenen Tagen hat der FC Schalke 04 Satzungsänderungsanträge seiner Mitglieder zur Mitgliederversammlung am 26. Juni publiziert. Zu den Veröffentlichungen im folgenden einige Erläuterungen.

Der FC Schalke 04 stellt in aller Deutlichkeit folgendes fest:

Der Aufsichtsrat hat sich im Verfahren stets satzungskonform verhalten.

Da es bis zum Stichtag 7. Januar 2016 zahlreiche sich auch widersprechende Anträge gab, hat der Aufsichtsrat wie in allen Jahren zuvor stets das Ziel, diese zu harmonisieren, juristisch korrekt und mit der notwendigen  Klarheit in die Satzung zu integrieren. Dies ist bei den meisten Anträgen und mit den meisten Antragsstellern auch im Sinne des FC Schalke 04 positiv gelungen.

Einige der sinnvollen Änderungsanträge aus dem letzten Jahr, die eine Satzungskommission erarbeitet hat, wurden auf Wunsch erneut von Dr. Jens Buchta, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates, gestellt. Auch diese wurden vom Aufsichtsrat nach den gleichen Grundsätzen geprüft. Damit wurde gewährleistet, dass die gute Arbeit von Vertretern aller Fanorganisationen erneut den Mitgliedern zu Abstimmung vorgelegt werden kann.

Der Aufsichtsrat weist die sachlich falschen und persönlich unhaltbaren Vorwürfe eines einzelnen Mitgliedes zurück. Die Satzung des FC Schalke 04 regelt sehr wohl schon heute klare Rechte und  Pflichten der AR-Mitglieder, insbesondere deren Haftung.

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