Vereinssatzung: Mitglieder votieren für elf Änderungen

Die Vereinssatzung des FC Schalke 04 ist in einigen Punkten modifiziert worden. Die Mitgliederversammlung hat elf Änderungsanträgen zugestimmt.

Dies betrifft die Anträge von Dr. Jens Buchta, die in §§ 6.1 (Abs. 6 und 7) die Durchführung der Mitgliederversammlung und in 6.4 die Anfechtung von Beschlüssen neu regeln.

Auch dem Antrag von Thorsten Altfeld und Stefan Schorlemmer zu den Aufsichtsratswahlen (§ 6.3.1.1) stimmten die Mitglieder mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu.

Neue Versionen von §§ 7.2 und 7.4, die ebenfalls Dr. Jens Buchta beantragt hatte, treten ebenso in Kraft. Sie betreffen Vorsitz, Stellvertretung und die Sitzungen des Aufsichtsrats.

Die Mitglieder votierten zudem für den Antrag von Thorsten Altfeld, Dr. Stephan Kleier, Stefan Schorlemmer, Maik Deinert und Stefan Barta. In § 6.3.1.3 sind die Wahlen zum Wahlausschuss neu geregelt.

Erfolgreich war ebenso der Antrag von Dr. Robin Lengelsen und Dr. Jens Buchta, der die §§ 8.1, 8.4 und 8.5 zur Arbeit der Vorstands umschreibt.

Die Versammlung nahm auch den Antrag von Dr. Stephan Kleier an, der § 11 im Hinblick auf eine Neuregelung zur Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung erweitert.

Des Weiteren erhält § 10 neue Passagen, die Änderung wurde von Dr. Robin Lengelsen und Dr. Jens Buchta beantragt und berührt in mehreren Punkten die Abteilungen.

Auf Antrag von Dr. Jens Buchta sind zudem mehrere Rechtschreibfehler in den §§ 4.1 (Abs. 1), 4.6, 5.2.3 (Abs. 3), 6.1 (Abs. 4, S.1), 6.2, 6.3.1 (Abs. 1 und Abs. 2) und 9 (Abs. 4) eliminiert worden.

Der Antrag von Kornelia Toporzysek ändert die Rechts- und Verfahrungsordnung in §§ 4.4 (Ende der Mitgliedschaft), 5.1 (Rechts- und Verfahrungsordnung), 5.2.2, 5.2.3 und 5.2.4 (Aufgaben, Entscheidungen und Verfahren des Ehrenrats).

Die aktualisierte Fassung der Vereinssatzung veröffentlicht der S04 in den kommenden Tagen auf schalke04.de.

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