23. April: Verbale Höchststrafe für Schalke-Profis
Die Geduld der Schalker Anhängerschaft ist am Ende. 1:8 in München verloren, nur 1:1 im eigenen Stadion gegen Waldhof Mannheim und dann das: Im Kellerduell des 29. Spieltages verliert die Mannschaft von Horst Franz am 23. April 1988 mit 1:3 beim FC Homburg. Die Fans sind bedient und quittieren die desolate Vorstellung mit einem Gesang, der seitdem als verbale Höchststrafe der eigenen Anhänger gilt.