Miteinander-Ausschuss sucht Gespräch mit Antragstellern

Um relevante Themen im und um den Verein aus Sicht der Mitglieder und Fans zu betrachten, hat der Aufsichtsrat des FC Schalke 04 im August den Miteinander-Ausschuss ins Leben gerufen. Dieser trifft sich in regelmäßigen Abständen und hat in der Kürze der Zeit bereits die Arbeit an mehreren Projekten gestartet. Eines davon ist die Erweiterung des Prozesses zur Stellung von Anträgen zur Mitgliederversammlung 2022.

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Das satzungsmäßige Verfahren sieht eine Einreichungsfrist für Anträge bis zum 7. Januar 2022 vor. Im Anschluss entscheidet der Aufsichtsrat über die Zulassung der Anträge und führt bei Ablehnung ein Gespräch mit den Antragstellern.

Dieses Standardverfahren möchte der Aufsichtsrat nun über die in der Satzung verankerten Rechte und Prozesse erweitern: Ziel ist es, frühzeitig mit den Antragstellern eine offene Diskussion zu beginnen, um ein bestmögliches Ergebnis für unseren Verein erzielen zu können und das Engagement der Antragsteller wertzuschätzen. Damit dies im angemessenen zeitlichen Rahmen gelingen kann, bittet der Aufsichtsrat alle Mitglieder, die sich bereits dazu entschieden haben, einen Antrag zur Mitgliederversammlung 2022 zu stellen und diesen auch schon ausformuliert haben, um dessen baldige Einreichung.

Mit allen Antragstellern, die bis zum 24. November 2021 ihre Anträge eingereicht haben, wird der Miteinander-Ausschuss gezielt einen Austausch suchen. Begleitet werden diese Gespräche von Vertretern des Ehrenrats sowie des Wahlausschusses, um über die Anträge, deren Beweggründe und mögliche Optionen für die Zulassung zu diskutieren – gemeinsam, direkt und transparent.

Erstes Treffen hat bereits stattgefunden

Ein erstes Treffen mit den Antragstellern zur vergangenen Mitgliederversammlung hat bereits stattgefunden. In Kürze wird der Miteinander-Ausschuss die nächsten Schritte mit den Antragstellern besprechen.

Für die Einreichung von geplanten Anträgen nutzen Antragsteller bitte die E-Mail-Adresse mitglieder@schalke04.de.

Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, bis zum 7. Januar 2022 eine Einreichung laut Satzung vorzunehmen. Auch die Anträge aus dem geplanten Austausch sind im Anschluss fristgerecht einzureichen. Hierfür gilt laut Satzung die Schriftform inklusive eigenhändiger Unterschrift.

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