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Miteinander-Ausschuss: Gespräch mit Antragstellern
Das satzungsmäßige Verfahren sieht eine Einreichungsfrist für Anträge zur Mitgliederversammlung 2024 bis zum 1. April 2024 vor. Im Anschluss entscheidet der Aufsichtsrat über die Zulassung der Anträge und führt bei Ablehnung ein Gespräch mit den Antragstellern. Vorab geht der Miteinander-Ausschuss – mittlerweile zum dritten Mal – in den Austausch.
Ziel der gemeinsamen Gespräche ist es, frühzeitig mit den Antragstellern eine offene Diskussion zu beginnen, um ein bestmögliches Ergebnis für unseren Verein erzielen zu können und das Engagement der Antragsteller wertzuschätzen.
Damit dies im angemessenen zeitlichen Rahmen gelingen kann, bittet der Aufsichtsrat alle Mitglieder, die sich bereits dazu entschieden haben, einen Antrag zur Mitgliederversammlung 2024 zu stellen und diesen bereits ausformuliert haben, um dessen baldige Einreichung. Hierfür gilt laut Satzung die Schriftform inklusive eigenhändiger Unterschrift.
Mit allen Antragstellern wird der Miteinander-Ausschuss gezielt einen Austausch suchen. Die Gespräche dazu sollen im März stattfinden. Begleitet werden diese Gespräche von Vertretern des Ehrenrats sowie des Wahlausschusses, um über die Anträge, deren Beweggründe und mögliche Optionen für die Zulassung zu diskutieren – gemeinsam, direkt und transparent.
Für die Einreichung von geplanten Anträgen nutzen Antragsteller bitte die E-Mail-Adresse mitglieder@schalke04.de. Finale Anträge müssen, wie oben erwähnt, in Schriftform inklusive eigenhändiger Unterschrift eingereicht werden. Entwürfe und Gesprächsbedarf können formlos per E-Mail eingereicht bzw. angemeldet werden.