Urteil des Schiedsgerichts: S04 trifft im DFB-Pokal auf Schweinfurt

Nach langem Hin und Her steht der Gegner des FC Schalke 04 in der ersten DFB-Pokal-Runde endgültig fest: Am 3. November treffen die Königsblauen auf den 1. FC Schweinfurt 05, wie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Dienstag (27.10.) mitteilte.

Ein unabhängiges Schiedsgericht hat die Rechtmäßigkeit der Meldung des Regionalligisten zur DFB-Pokal-Teilnahme 2020/2021 durch den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) bestätigt. Ein entsprechender Schiedsspruch erging am Dienstagabend. Vorausgegangen war tags zuvor eine mündliche Verhandlung in Nürnberg. Die Begegnung des S04 gegen die „Schnüdel“ wird in der VELTINS-Arena ausgetragen, Anpfiff ist um 16.30 Uhr.

Die ursprünglich für den 13. September angesetzte Partie der Königsblauen gegen Schweinfurt war kurzfristig abgesetzt worden, nachdem Türkgücü München gegen die Entscheidung des BFV, Schweinfurt für den Wettbewerb zu melden, erfolgreich Einspruch beim Landgericht München I eingelegt hatte.

Die Spielleitung für den DFB-Pokal hatte daraufhin die Absetzung mit Hinweis auf die noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts München I getroffen. Am 8. Oktober wurde das Spiel der Knappen in der ersten Pokalrunde – ohne dass der Gegner des S04 zu diesem Zeitpunkt feststand – auf den 3. oder 4. November terminiert.

Zum Hintergrund des Einspruchs von Türkgücü München: Bei der Auslosung der ersten DFB-Pokalrunde Ende Juli war das beste Amateurteam aus Bayern im Topf vertreten. Der BFV hatte für diesen Platz die Schweinfurter gemeldet, da der Club zu diesem Zeitpunkt die Regionalliga Bayern, die aufgrund der Corona-Pandemie unterbrochen worden war, anführte.

Der ursprüngliche Spitzenreiter Türkgücü München wurde einige Wochen zuvor als Aufsteiger in die 3. Liga gemeldet. Daher sind nach einem BFV-Beschluss für die Fortführung der Regionalliga-Saison alle Partien von Türkgücü München aus der Wertung genommen worden.