Die Fördergenossenschaft: 190.400 Anteile für alle, die ein Teil von uns sind

Die Zukunft unseres Vereins selbstbestimmt und positiv gestalten – das ist das Ziel der Auf Schalke eG i.G. (in Gründung). Mit der gemeinsamen Kraft von Mitgliedern und begeisterten Unternehmern soll eine königsblaue Bewegung entstehen, die dem FC Schalke 04 die nötige Stärke verleiht, Herausforderungen der Gegenwart zu meistern und Perspektiven für die Zukunft zu schaffen – ohne dabei das Mitspracherecht der Mitglieder des eingetragenen Vereins zu schwächen.

Warum eine Fördergenossenschaft?

Die Auf Schalke eG i.G. bietet dem Verein neue Möglichkeiten, die Zukunft zu gestalten und passt dabei perfekt zu den Werten des S04. Im eingetragenen Verein sind demokratische Mitbestimmung und ein solidarisches Miteinander fest in Satzung und Leitbild verankert – und zwar durch die Mitglieder selbst.  

Die Fördergenossenschaft beruht auf denselben Grundsätzen und soll es ermöglichen, den Verein für die kommenden Jahre und Jahrzehnte aufzustellen, ohne sich in die Abhängigkeit renditegetriebener Investoren begeben zu müssen. Denn Fakt ist: Den FC Schalke 04 belasten weiterhin hohe Verbindlichkeiten, die Handlungsfähigkeit des Vereins bleibt eingeschränkt. Allein 2023 mussten 16 Millionen Euro für Zins und Tilgung aufgewendet werden. Geld, das erst einmal verdient werden muss und an anderen Stellen fehlt. Bedeutet: Um Zukunft gestalten zu können, müssen die Altlasten abgebaut werden. Als Mitglied der Fördergenossenschaft kannst Du Deinen Teil dazu beitragen, diesen Weg entscheidend zu verkürzen.

Wer kann Mitglied der Genossenschaft werden und wann?

Alle rund 190.000 Vereinsmitglieder des FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. können Teil der Fördergenossenschaft werden – nur sie können als Einzelpersonen Anteile erwerben. Auch Unternehmen können als sogenannte juristische Personen Anteile erwerben. Jeder Anteil kostet 250 Euro, dazu kommen einmalig 75 Euro Eintrittsgeld, die ausschließlich zu Verwaltungszwecken verwendet werden (500 Euro Eintrittsgeld für juristische Personen).

Unabhängig von der Anzahl der Anteile hat jedes Mitglied – ob Einzelpersonen oder Unternehmen – eine Stimme. Das ist der solidarische, genossenschaftliche Grundgedanke. Der Zeichnungsstart wird aufgrund einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2025 erst im neuen Jahr liegen. Wann genau Anteile gezeichnet werden können, wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Wie kann ich auf dem Laufenden bleiben?

Wer informiert werden möchte, sobald es etwas Neues gibt, kann sich HIER  für den (digitalen) Förderbrief anmelden. Nach der Mitgliederversammlung wird es weitere Detailinformationen und Informationsveranstaltungen geben. 

Impressum der Auf Schalke eG i.G.

Impressum [PDF-Download]