DFB-Sportgericht: S04 in drei Verfahren zu Geldstrafen verurteilt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in drei individuellen Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Höhe von 34.000, 16.000 und 5.000 Euro belegt.

Logo DFB-Zentrale

Während des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 17. September 2022 zündeten Schalker Zuschauer insgesamt 34 Bengalische Feuer. Dafür wird der Verein mit einer Strafe von 34.000 Euro belegt – davon kann Schalke bis zu 11.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen ist.

Beim Bundesligaspiel gegen die TSG 1899 Hoffenheim am 14. Oktober 2022 in Gelsenkirchen wurden nach einem verwandelten Strafstoß der Gäste mehrere Gegenstände aus dem Schalker Zuschauerbereich in Richtung Gästespieler geworfen. In der 66. Spielminute wurde vor der Ausführung eines Eckstoßes ein Becher aus dem Heimfanblock in Richtung eines Gästespielers geworfen. Hierfür wird der Club mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt.

Bei der Partie gegen den SC Freiburg am 30. Oktober 2022 in Gelsenkirchen wurden vor Spielbeginn im Rahmen einer Choreografie im Schalker Fanblock mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände entzündet. Der Spielbeginn wurde zunächst nicht behindert, musste jedoch aufgrund der starken Rauchentwicklung in der 4. Spielminute für ca. eine Minute unterbrochen werden. In der 45.+1 und in der 61. Spielminute wurden jeweils mindestens zwei Becher in Richtung Spieler bzw. Schiedsrichter geworfen. Für diese Vergehen werden 16.000 Euro fällig.

Seite teilen