DFB-Sportgericht: S04 in drei Verfahren zu Geldstrafen verurteilt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in drei individuellen Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Höhe von 34.000, 16.000 und 5.000 Euro belegt.