DFB-Sportgericht: 15.000 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger am 28. September 2024 beim SC Preußen Münster mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

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Vor Beginn der Partie wurden im Schalker Fanblock mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände entzündet.

Bis zu 5000 Euro der Strafe kann der FC Schalke 04 für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Die Königsblauen haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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