DFB-Sportgericht: 15.000 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

Logo DFB

Während der Zweitliga-Partie beim SV Sandhausen am 29. April wurden aus dem Schalker Fanblock mehrere Gegenstände auf das Spielfeld geworfen. Zudem war ein Fan über den Zaun auf den Rasen geklettert und hatte so eine kurze Spielunterbrechung verursacht. Bis zu 5.000 Euro der Strafe darf der Verein für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden.

Der S04 hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Seite teilen