DFB-Sportgericht: 56.180 Euro Geldstrafe für den S04
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger am 1. Februar 2025 im Heimspiel gegen den 1. FC Magdeburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 56.180 Euro belegt.