Sportgericht

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DFB-Sportgericht: 1.500 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger am 1. September 2024 gegen den 1. FC Köln mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro belegt.

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DFB-Sportgericht: 18.000 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger am 11. Mai 2024 gegen Hansa Rostock mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt.

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DFB-Sportgericht: 1.200 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro belegt.

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DFB-Sportgericht: 6.000 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in einem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Auswärtsspiel am 24. Februar 2024 gegen den 1. FC Magdeburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro belegt.

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DFB-Sportgericht: 64.600 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in einem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Auswärtsspiel am 10. Dezember 2023 gegen Hansa Rostock mit einer Geldstrafe in Höhe von 64.600 Euro belegt.

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DFB-Sportgericht: 40.000 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in einem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Auswärtsspiel am 23. September 2023 gegen den FC St. Pauli mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt.

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DFB-Sportgericht: 8.000 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in einem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Auswärtsspiel am 25. November 2023 gegen Fortuna Düsseldorf mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro belegt.

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DFB-Sportgericht: 35.100 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in einem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Heimspiel am 16. September gegen den 1. FC Magdeburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.100 Euro belegt.

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DFB-Sportgericht: 98.000 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in einem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Heimspiel am 11. März gegen Borussia Dortmund mit einer Geldstrafe in Höhe von 98.000 Euro belegt.

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DFB-Sportgericht: 18.000 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in einem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Heimspiel am 20. Mai gegen Eintracht Frankfurt mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt.

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DFB-Sportgericht: 40.000 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

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DFB-Sportgericht: 7.500 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro belegt. Gegen das ursprüngliche Urteil, in dem eine höhere Geldstrafe festgelegt worden war, hatte der S04 Einspruch eingelegt.