DFB-Sportgericht: 7.500 Euro Geldstrafe für den S04
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro belegt. Gegen das ursprüngliche Urteil, in dem eine höhere Geldstrafe festgelegt worden war, hatte der S04 Einspruch eingelegt.