DFB-Sportgericht: 18.000 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in einem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Heimspiel am 20. Mai gegen Eintracht Frankfurt mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt.

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Während des Spiels wurden mehrere pyrotechnische Gegenstände gezündet, außerdem wurde ein Feuerzeug aus dem Zuschauerbereich in Richtung des Gästespieler bzw. des Schiedsrichters geworfen. Getroffen wurde dabei niemand.

Bis zu 6.000 Euro der Strafe kann der FC Schalke 04 für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Der S04 hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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