DFB-Sportgericht: 98.000 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in einem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Heimspiel am 11. März gegen Borussia Dortmund mit einer Geldstrafe in Höhe von 98.000 Euro belegt.

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Zu Beginn des Spiels sowie im Verlauf der Partie wurden diverse pyrotechnische Gegenstände gezündet, eine Person wurde durch den Einsatz von Pyrotechnik verletzt.

Bis zu 32.700 Euro der Strafe kann der FC Schalke 04 für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Der S04 hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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