DFB-Sportgericht: Insgesamt 56.600 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in vier Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 56.600 Euro belegt.

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Beim Schalker Auswärtsspiel gegen die TSG 1899 Hoffenheim am 9. April 2023 wurden in der 5. Und 44. Spielminute aus dem Block des S04 mehrere Gegenstände aufs Spielfeld geworfen. Dafür erhält Schalke eine Strafe in Höhe von 6000 Euro.

Während des Bundesligaspiels gegen Hertha BSC am 14. April 2023 wurden aus dem Schalker Zuschauerbereich drei Becher in die Coachingzone der Gastmannschaft geworfen. Dafür wird der Verein mit einer Strafe von 3000 Euro belegt.

Beim Meisterschaftsspiel gegen Werder Bremen am 29. April 2023 wurden in der 19. Spielminute mehrere Becher in Richtung des Spielfelds geworden. Dafür wird der S04 mit einer Strafe von 3000 Euro belegt – davon kann Schalke bis zu 1000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Im Zuge der Auswärtspartie gegen den VfL Bochum am 4. März 2023 wurden vor Spielbeginn im Schalker Fanblock 28 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Das Spiel wurde deshalb eine Minute später angepfiffen. Auch in den Minuten 16., 41., 42., 45., 56. und 79. wurde Pyrotechnik gezündet. Dafür erhält Schalke eine Strafe in Höhe von 44.600 Euro. 14.500 Euro dürfen dabei für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden.

Der S04 hat den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.

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