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DFB-Sportgericht: 40.000 Euro Geldstrafe für den S04
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in einem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Auswärtsspiel am 23. September 2023 gegen den FC St. Pauli mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt.
Nach Spielende kam es zu Auseinandersetzungen rund um den Gästeblock, bei denen auch Mitarbeiter des örtlichen Ordnungsdiensts verletzt wurden.
Bis zu 13.300 Euro der Strafe kann der FC Schalke 04 für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Der S04 hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.