DFB-Sportgericht: 40.000 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

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Nach Ende des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 23. Oktober 2022 kam es im Schalker Zuschauerbereich zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Schalker Anhängern und der Polizei, bei denen Polizisten mit Schlägen und Tritten angegriffen wurden. Hierbei wurden ein Polizist schwer und weitere Personen leicht verletzt.

Der S04 hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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