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DFB-Sportgericht: 64.600 Euro Geldstrafe für den S04
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in einem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Auswärtsspiel am 10. Dezember 2023 gegen Hansa Rostock mit einer Geldstrafe in Höhe von 64.600 Euro belegt.
Zu Beginn sowie kurz vor Ende der ersten Halbzeit kam es zu Vorfällen auf der Tribüne. Diese führten jeweils zu Spielunterbrechungen.
Bis zu 21.500 Euro der Strafe kann der FC Schalke 04 für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Der S04 hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.