DFB-Sportgericht: 7.500 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro belegt. Gegen das ursprüngliche Urteil, in dem eine höhere Geldstrafe festgelegt worden war, hatte der S04 Einspruch eingelegt.

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Nach der Bundesliga-Partie gegen den FC Augsburg am 2. Oktober 2022 wurden von den Tribünen Gegenstände in Richtung Gäste-Bank und Augsburger Strafraum geworfen. Bis zu 2.500 Euro der Strafe darf der Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Der S04 hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Der FC Schalke 04 appelliert an dieser Stelle erneut an seine Anhänger, das Werfen von Gegenständen zu unterlassen. Dies schadet dem Verein.

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