DFB-Sportgericht: 93.160 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 93.160 Euro belegt.

Logo DFB

Vor und während der Zweitliga-Partie gegen den FC St. Pauli am 7. Mai wurden im Schalker Fanblock Bengalische Feuer und Rauchtöpfe gezündet. Nach Abpfiff betraten rund 1500 bis 2000 Menschen unerlaubterweise das Spielfeld. Auch hier registrierte der DFB das Entzünden von Leuchtfackeln.

Auf Basis des Strafzumessungsleitfadens ergibt sich aus dem ersten Fall eine Strafsumme von 53.106 Euro. Hinzu kommen 40.000 Euro für den Platzsturm. Bis zu 31.000 Euro der Strafe darf der Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Gegen dieses Urteil wird der FC Schalke 04 Einspruch einlegen.

Seite teilen