Sportgericht

220627_dfb_logo

DFB-Sportgericht: 15.000 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger am 28. September 2024 beim SC Preußen Münster mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.

220627_dfb_logo

DFB-Sportgericht: 1.500 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger am 1. September 2024 gegen den 1. FC Köln mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro belegt.

Logo DFB-Zentrale

DFB-Sportgericht: 18.000 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger am 11. Mai 2024 gegen Hansa Rostock mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt.

220627_dfb_logo

DFB-Sportgericht: 1.200 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro belegt.

Logo DFB-Zentrale

DFB-Sportgericht: 6.000 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in einem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Auswärtsspiel am 24. Februar 2024 gegen den 1. FC Magdeburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro belegt.

Logo DFB-Zentrale

DFB-Sportgericht: 64.600 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in einem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Auswärtsspiel am 10. Dezember 2023 gegen Hansa Rostock mit einer Geldstrafe in Höhe von 64.600 Euro belegt.

220627_dfb_logo

DFB-Sportgericht: 40.000 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in einem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Auswärtsspiel am 23. September 2023 gegen den FC St. Pauli mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt.

220627_dfb_logo

DFB-Sportgericht: 8.000 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in einem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Auswärtsspiel am 25. November 2023 gegen Fortuna Düsseldorf mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro belegt.

220627_dfb_logo

DFB-Sportgericht: 35.100 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in einem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Heimspiel am 16. September gegen den 1. FC Magdeburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.100 Euro belegt.

220627_dfb_logo

DFB-Sportgericht: 98.000 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in einem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Heimspiel am 11. März gegen Borussia Dortmund mit einer Geldstrafe in Höhe von 98.000 Euro belegt.

Logo DFB-Zentrale

DFB-Sportgericht: 18.000 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in einem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Heimspiel am 20. Mai gegen Eintracht Frankfurt mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt.

220627_dfb_logo

DFB-Sportgericht: 40.000 Euro Geldstrafe für den S04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.