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DFB-Sportgericht: 6.000 Euro Geldstrafe für den S04
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in einem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Auswärtsspiel am 24. Februar 2024 gegen den 1. FC Magdeburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro belegt.
Kurz vor Anpfiff wurden diverse pyrotechnische Gegenstände gezündet.
Bis zu 2.000 Euro der Strafe kann der FC Schalke 04 für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Der S04 hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.