S04 schließt sich Initiative gegen digitalen Hass im Netz an

Im Dezember 2023 wurde es vom VfL Bochum ins Leben gerufen, nun fand die erste öffentliche Podiumsdiskussion zum Projekt „Wer hetzt, verliert“ statt. Gemeinsam mit allen NRW-Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga stellt sich der FC Schalke 04 strafbarem Hass im Internet entschlossen entgegen. Ebenfalls involviert: Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), die zukünftig eng mit den Vereinen zusammenarbeitet, um strafrechtlich relevante Kommentare konsequent zu verfolgen.

Wer hetzt, verliert!

Am Dienstag (16.4.) wurde das Projekt im Vonovia Ruhrstadion erstmals der Öffentlichkeit präsentiert. Die Veranstaltung war nicht nur auf Vertreter aus dem Sport begrenzt. Neben NRW-Innenminister Herbert Reul und NRW-Justizminister Dr. Benjamin Limbach waren unter anderem Markus Hartmann, Leitender Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln und Leiter der ZAC NRW, sowie Ingo Wünsch, Direktor des Landeskriminalamts NRW, zu Gast.

Für den FC Schalke 04 sprach Christina Rühl-Hamers, Mitglied des Vorstands bei Königsblau, über den Zusammenschluss aus Politik, Behörden und Vereinen, der nicht darauf abziele, kontroverse Diskussionen in den digitalen Medien einzuschränken: „Der Fußball und besonders Schalke ist emotional. Dies betrifft ebenso die Gespräche, die online über den Club geführt werden. Dieser Austausch untereinander ist wichtig und wünschenswert. Problematisch wird es dann, wenn die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten werden. Wenn verfasste Kommentare nicht länger zu tolerieren und vor allem strafrechtlich relevant sind.“ Darüber hinaus unterstreicht die Finanzvorständin auch die gesellschaftliche Tragweite des Projekts: „Wichtig ist, dass wir alle zusammen lernen, wo die Grenze ist. Was wollen wir aushalten und was eben nicht? Als reichweitenstarker Fußballverein nehmen wir auch im Netz im Umgang mit strafbarem Hass eine Vorbildrolle für die Gesellschaft ein.“

Problematisch wird es dann, wenn die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten werden. Wenn verfasste Kommentare nicht länger zu tolerieren und vor allem strafrechtlich relevant sind.

Christina Rühl-Hamers

In einer weiteren Gesprächsrunde kam auch Jan Trippelsdorf, Syndikusrechtsanwalt des FC Schalke 04, zu Wort und betonte: „Wir wollen nicht die Emotionalität aus dem Sport nehmen. Doch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. An die Personen, die sich hinter der vermeintlichen Anonymität verstecken und im Netz Hass und Hetze verbreiten, wollen wir das eindrückliche Signal senden, dass solche Äußerungen strafrechtlich belangt werden.“

Die ZAC NRW führte in einer ersten Phase für die Social-Media-Teams der Vereine Schulungsmaßnahmen und Fortbildungen durch, wie man strafbaren Hass von bloßer Meinungsäußerung trennscharf unterscheiden kann. Ist die Grenze zur Strafbarkeit überschritten, erfolgt die Anzeigenerstattung online über ein digitales System. Die Expertinnen und Experten der ZAC NRW überprüfen die angezeigten Sachverhalte auf strafrechtliche Relevanz, um niemanden zu Unrecht mit Strafverfahren zu überziehen. Sie leiten Ermittlungsverfahren ein und identifizieren gemeinsam mit den polizeilichen Partnern die hinter den Kommentaren stehenden Beschuldigten.

Bildquelle: VfL Bochum 1848 / Jan Aben

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