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DFB-Sportgericht: 8.000 Euro Geldstrafe für den S04
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Schalke 04 in einem Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Auswärtsspiel am 25. November 2023 gegen Fortuna Düsseldorf mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro belegt.
Zwischen der 42. und 54. Spielminute wurden mehrfach Toilettenpapierrollen auf das Spielfeld geworfen. Während der zweiten Halbzeit und nach Spielschluss wurden Gegenstände in Richtung Spielfeld geworfen, die Partie war zwischenzeitlich unterbrochen.
Bis zu 2.500 Euro der Strafe kann der FC Schalke 04 für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Der S04 hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.