Sportgericht des DFB stellt Verfahren gegen David Wagner ein

Gegen wen der FC Schalke 04 am 3. oder 4. März im Viertelfinale des DFB-Pokals antreten wird, entscheidet sich bei der Auslosung am Sonntag (9.2., 18 Uhr) im Deutschen Fußballmuseum. Fest steht aber nun, dass wie gewohnt Chef-Trainer David Wagner auf der Bank der Königsblauen sitzen wird. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) hat am Freitag (7.2.) das Verfahren gegen den Coach wegen seiner Roten Karte im 3:2-Achtelfinalsieg gegen Hertha BSC am Dienstag (4.2.) eingestellt und die Vorsperre aufgehoben.

David Wagner

Seinen Beschluss begründete das Sportgericht damit, „dass David Wagner (Schalke 04) kein unsportliches Verhalten vorzuwerfen ist. Sein Verhalten, in der vom Kontrollausschuss detailgenau ermittelten Situation, war von Hilfestellung und beruhigender Fürsorge gegenüber dem unmittelbar zuvor gefoulten und erregten Spieler Torunarigha geprägt. Dies hat der Spieler Torunarigha in seiner Stellungnahme gegenüber dem Kontrollausschuss bestätigt. Trainer Wagner hat weder eine Tätlichkeit begangen, noch das ohnehin unterbrochene Spiel schuldhaft verzögert“, heißt es weiter.

„Für uns ist dieser Freispruch folgerichtig, denn wir haben immer das betont, was auch die TV-Bilder gezeigt haben: dass unser Trainer David Wagner in besagter Szene keinerlei unsportliches Verhalten in irgendeiner Form an den Tag gelegt hat, sondern dass sein Verhalten von Fair Play gegenüber Jordan Torunarigha getragen war“, erklärt Sportvorstand Jochen Schneider. „Deshalb war es auch nur folgerichtig, dass die Sportgerichtsbarkeit des DFB diese Situation exakt identisch eingeschätzt hat wie wir.“

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